Jede Änderung im Wohnungseigentumsobjekt – mit Ausnahme sog Bagatelländerungen – bedarf grundsätzlich der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Stimmen diese einem geplanten Vorhaben nicht zur Gänze zu, kann auch eine die Zustimmung ersetzende Entscheidung des...
mehr lesen
Newsletter Immobilienrecht Issue 3|2021
WEG – Terrasseneinbau? Leider nein!