Der Bauherr hat sich der Wiener Bauordnung zufolge bei der Ausführung von bewilligungs- und anzeigepflichtigen Bauvorhaben eines berechtigten Bauführers zu bedienen.Falls der Bauführer eines Bauvorhabens eine juristische Person ist, so muss sich diese nach der BO für...
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Müller, Katharina: Haftung des baurechtlichen Geschäftsführers nach der Bauordnung für Wien
Österreichische Bauzeitung 22/2020