Mit vollständiger Errichtung des Werkes wird das vereinbarte Entgelt fällig und ist vom Auftraggeber zu bezahlen. Ist das Werk mangelhaft und fordert der Auftraggeber deshalb Verbesserung, ist er berechtigt, den Werklohn bis zur vollständigen Mängelbehebung...
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Müller, Katharina: Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
Österreichische Bauzeitung 10/2023