Der Dieselskandal bei der (in Deutschland) börsenotierten Volkswagen Aktiengesellschaft dreht sich längst nicht nur um geschädigte Autokäufer:innen. Auch Anleger:innen, die bei früherem Bekanntwerden vielleicht anders disponiert hätten, suchen nach Haftungsgrundlagen...
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AD-HOC-PFLICHT-VERLETZUNGEN HABEN AUCH EINE HAFTUNGSKOMPONENTE
Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 5|2023