Kürzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), eine von einem Verein in Kryptowährungen veranlagte Arbeitnehmerkasse sei ein unerlaubter Betrieb eines Alternativen Investmentfonds (AIF). Das klingt auf den ersten Blick vielleicht abenteuerlich. Es ist aber...
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Wie ein Verein zum Alternativen Investment Fonds werden kann
Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 4|2023