14 MRG regelt, was im Todesfall mit dem Mietrecht passiert. War der Erblasser Mieter einer Wohnung und fällt das Mietverhältnis in den Voll- oder den Teilanwendungsbereich des MRG, wird der Mietvertrag durch den Tod des Mieters nach § 14 MRG nicht aufgehoben. Es kommt...
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Das Erbrechtslexikon: Eintrittsrecht in Mietverträge im Todesfall nach § 14 MRG
Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 3|2025