Sachverhalt Die Streitparteien sind die Kinder der Verstorbenen. Die Verstorbene setzte ihren Sohn (den Beklagten) im Jahr 2015 als Alleinerben ein und enterbte die anderen beiden Kinder in ihrem Testament. Sie begründete die Enterbung ua damit, dass die enterbten...
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ENTERBUNG WEGEN KRÄNKUNG (OGH 23.1.2024, 2 OB 228/23 B)
Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 1|2024