Grundsätzlich erfolgt die Vertretung des Nachlasses durch den Erben, der bei Antritt der Erbschaft sein Erbrecht hinreichend ausweist. Trifft dies auf mehrere Personen zu, vertreten sie die Verlassenschaft gemeinsam. Es gibt aber auch Situationen, in denen eine...
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Streiten kann teuer werden: die Bestellung eines Verlassenschaftskurators und ihre (Kosten)Folgen
DerStandard Blog: Erben ohne Streit