In bestimmten Konstellationen gilt Schweigen bei der Bekanntgabe von Mehrkosten als Zustimmung und somit als konkludente Willenserklärung.Ganz allgemein besteht ein Rechtsgeschäft aus Willenserklärungen – die zumeist durch einen Vertrag dokumentiert werden –, welche...
mehr lesen
Kall, Bernhard: Gilt Schweigen als Zustimmung?
Österreichische Bauzeitung 17/2021