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Kall, Bernhard: Wer zahlt ausufernde Kosten?

In der Entscheidung 1 Ob 132/15s vom 27. 8. 2015 hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Auftragnehmer (in der Folge „AN“) die Kosten einer Sanierung (die den ursprünglichen Auftragswert um ein Vielfaches übersteigen) zu tragen hat, wenn er bei Vertragsabschluss bestimmte Eigenschaften zusichert.

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