Art 17 MAR, der Emittent:innen bekanntlich verpflichtet, sie unmittelbar betreffende Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen, macht in der Praxis erhebliche Probleme. Der Begriff „Insiderinformation“ ist weit gefasst und es knüpfen an ihm unter anderem...
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Ad-hoc-Pflicht im gestreckten Sachverhalt: Welche Erkenntnisse der ESMA-Final Report bringt
Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 4|2025