Sowohl das österreichische Privatstiftungsrecht als auch das neue liechtensteinische Stiftungsrecht eröffnen dem Stifter die Möglichkeit, neben den zwingenden Organen, so genannte „weitere Organe“ vorzusehen. Der Kurzbeitrag soll einen überblicksmäßigen Vergleich...
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Melzer, Martin: „Weitere Organe“ im österreichischen Privatstiftungsrecht und im neuen liechtensteinischen Stiftungsrecht
JEV 2/2010