Nicht selten kommt es vor, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt hat, weshalb in der Verlassenschaft kaum mehr nennenswertes Vermögen vorhanden ist (wie z.B. bei der Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes). Um...
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Pflichtteil: Wie erfährt man, ob Vermögen verschenkt wurde?
DerStandard Blog: Erben ohne Streit