Oft sind zwei oder mehrere Personen Eigentümer einer Liegenschaft. Sie halten sogenannte „schlichte Anteile“, wenn kein Wohnungseigentum begründet ist. Solches Miteigentum entsteht nicht selten nach dem Tod des ursprünglichen Alleineigentümers durch Aufteilung im...
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Newsletter Immobilienrecht Issue 8|2020
Liegenschaften im Miteigentum wider Willen