Grundsätzlich wird eine Verlassenschaft von den erbantrittserklärten Erben vertreten. Wenn es jedoch zB keine oder nur unbekannte Erben gibt, widerstreitende Erbantrittserklärungen vorliegen, oder der Kurator von den Gläubigern oder den Erben beantragt wird, dann hat...
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Newsletter Corporate/M&A Issue 3|2022
Verlassenschaftskurator und nachlasszugehöriger GmbH-Anteil: Ein Weichensteller für die Zukunft?