Unternehmen und juristische Personen mit weniger als 250 Beschäftigten mussten gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) bis zum 17. Dezember 2023 ein internes Hinweisgebersystem implementieren. Unternehmen, dies es versäumten einen internen Meldekanal...
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SEIT 17.12.2023: WAS DAS INTERNE HINWEISGEBERSYSTEM BEI HINWEISEN MACHEN MUSS
Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 5|2023