Das GmbH-Gesetz ordnet bekanntlich zur Beschlussfassung durch Gesellschafter an, dass ein Stimmverbot besteht, wenn über die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Gesellschaft Beschluss gefasst wird (§ 39 Abs 4 zweiter Satz GmbHG). Mit...
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Newsletter Corporate/M&A Issue 1|2019
Zum Stimmrechtsausschluss des GmbH-Gesellschafters bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen den Gesellschafter