Wertpapiere und Veranlagungen (Aktien, Anleihen, Genussrechte etc) dürfen in Österreich nur öffentlich angeboten werden, wenn spätestens einen Bankarbeitstag davor ein Kapitalmarktprospekt veröffentlicht wurde. Für den Inhalt von Prospekten haftet den Anlegern unter...
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Newsletter Capital Markets/Finance Issue 2|2017
Anlegerrücktritt – Bedeutung der OGH-Rechtsprechung für den Kapitalmarkt