Grundsätzlich muss die Einhaltung von ÖNORMEN vertraglich vereinbart werden. Eine Ausnahme sind hier die technischen ÖNORMEN – sie spiegeln den Stand der Technik wider und sind daher von Auftragnehmern bei ihrer Leistungserbringung im Zweifel immer geschuldet. ...
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Önorm: Gefälle wird zur Falle
Österreichische Bauzeitung 12 2024