Im Rahmen der „Bauwerkehaftung“ hat der Gebäudebesitzer für Schäden unter bestimmten Voraussetzungen in sehr weitem Umfang einzustehen. Doch wie sieht die Realität aus?§ 1319 ABGB sieht eine verschärfte Haftung für „Besitzer“ eines Bauwerks vor. Um eine Haftung zu...
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Lackner, Heinrich: „Gefahrenquelle“ Bauwerk?
Österreichische Bauzeitung 23/2019