Bei Vereinbarung der ÖNorm B 2110 gelten die Einschränkungen infolge der Covid-19 Pandemie zwar als Umstände in der Sphäre des AG. Der AN hat jedoch alles Zumutbare aufzuwenden, um die daraus resultierenden Folgen möglichst gering zu halten.Es hängt von den Umständen...
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Lackner, Heinrich: Covid-19: Was ist für den AN zumutbar?
Österreichische Bauzeitung 09-10/2020