Ob die Kosten der Mängelbehebung als verhältnismäßig anzusehen und damit vom Auftragnehmer zu tragen sind, hängt von der Höhe der Verbesserungskosten, der Bedeutung des Mangels und dem mit der Verbesserung verbundenen Vorteil ab. Bei Unverhältnismäßigkeit steht dem...
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Millionenklage wegen Mangels: Die Tücke mit der Autobahnbrücke
Österreichische Bauzeitung 1 2025