Der Oberste Gerichtshof hat sich erstmals zur „haftungsrechtlichen Wirkung“ einer baurechtlichen Fertigstellungsanzeige geäußert.Baumängel hindern die Fertigstellung eines Bauwerks nach § 30 NÖ BO nicht, so der OGH in einer jüngsten Entscheidung. „Vollständigkeit“ i....
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Lackner, Heinrich: „Haftungsrechtliche Wirkung“ der baurechtlichen Fertigstellungsanzeige
Österreichische Bauzeitung 05/2021