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Kall, Bernhard: Gilt Schweigen als Zustimmung?

Österreichische Bauzeitung 17/2021

In bestimmten Konstellationen gilt Schweigen bei der Bekanntgabe von Mehrkosten als Zustimmung und somit als konkludente Willenserklärung.Ganz allgemein besteht ein Rechtsgeschäft aus Willenserklärungen – die zumeist durch einen Vertrag dokumentiert werden –, welche...
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Gietler, Roman: Nachträgliche Änderungen

Spengler Fachjournal 04/2021

Wie lange bin ich an mein Angebot gebunden?Werden die relevanten Bedingungen eines Angebots in einer Vergabeverhandlung neu festgelegt, insbesondere der Preis und die tatsächliche Leistung, liegt ein neues Angebot vor. Die allenfalls im ursprünglichen Angebot...
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