Ein Grundstückseigentümer kann über sein Eigentum verfügen wie es ihm beliebt. Das Eigentumsrecht wird allerdings durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt.PraxistippBei der Beurteilung der Stichhaltigkeit des Einwands der Schikane kommt der...
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Gietler, Roman: Schikaneeinwand bei geringfügigem Grenzüberbau
Österreichische Bauzeitung 04/2023