Die Regierungsvorlage der Börsegesetznovelle zur Umsetzung der EU-Marktmissbrauchsverordnung wurde gegenüber dem Ministerialentwurf an der ein oder anderen Stelle entschärft. Was sich konkret ändert, erläutert Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.
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