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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 6|2018

WiEReG-Meldefrist faktisch bis 15. August 2018 verlängert

14. Juni 2018

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz („WiEReG“) verpflichtet inländische Gesellschaften, Stiftungen und sonstige juristische Personen bekanntlich dazu, ihren wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und zu melden (wir haben dazu im Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 4|2018 umfassend berichtet). Die erstmalige Meldung hatte zwar bis 1. Juni 2018 zu erfolgen, das BMF hat aber Mitte Mai 2018 angekündigt, dass der erste Lauf des automationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16. August 2018 verschoben wurde. Wer die Meldung bis 15. August 2018 erstattet, hat also verwaltungsstrafrechtlich nichts zu befürchten. Ungeachtet dessen sollten Meldungen jetzt rasch in die Wege geleitet werden. Unser bereits zahlreich praxiserprobter Abwicklungsservice steht dafür natürlich weiter zur Verfügung.

Mag. Gernot Wilfling

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