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Widerstreitende Erbantrittserklärungen: Wer ist denn nun Erbe?

Wie vorzugehen ist, wenn mehrere Personen Anspruch auf die Erbschaft erheben. 

Widerstreitende Erbantrittserklärungen

Bevor ein Erbe übernommen werden kann, bedarf es der Abgabe einer Erbantrittserklärung, wobei diese unbedingt oder bedingt erfolgen kann. Der Unterschied besteht in den Haftungsfolgen. Vereinfacht gesagt haftet man bei der bedingten Erbantrittserklärung nur bis zur Höhe der übernommenen Vermögenswerte, während man bei der unbedingten Erbantrittserklärung mit dem gesamten eigenen und geerbten Vermögen haftet.

Im folgenden Blog-Beitrag wird eine in der Praxis mitunter vorkommende Konstellation und deren Folgen dargestellt, in welcher sich Erbantrittserklärungen mehrerer Erben widersprechen. Zu sogenannten widerstreitenden Erbantrittserklärungen kommt es immer dann, wenn im Verlassenschaftsverfahren mehrere Personen den Nachlass oder dieselben Teile davon beanspruchen.

Ein klassischer Fall ist, dass mehrere Personen jeweils eine Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgeben. Etwa, wenn zwei Kinder unabhängig voneinander erklären, sie würden den gesamten Nachlass des verstorbenen Vaters antreten, ohne zunächst voneinander zu wissen. Ein weiterer Beispielfall ist, dass sich eine Person auf ein Testament beruft, während eine andere behauptet, dieses Testament sei unwirksam, und ihren Anspruch auf die gesetzliche Erbfolge stützt.

Nicht jeder scheinbare Widerspruch führt allerdings automatisch zu einem Problem. Hat der Verstorbene etwa nur über einen Teil seines Vermögens testamentarisch verfügt, kann für den übrigen Teil weiterhin die gesetzliche Erbfolge gelten. In solchen Fällen können mehrere Erbantrittserklärungen nebeneinander bestehen, ohne einander zu widersprechen.

Rechtliches und familiäres Konfliktpotenzial

Widerstreitende Erbantrittserklärungen sind deshalb problematisch, weil sie die zentrale Frage des Verlassenschaftsverfahrens betreffen: Wer ist tatsächlich Erbe und in welchem Umfang? Solange dies nicht geklärt ist, kann der Nachlass nicht endgültig verteilt werden. In der Praxis führt das häufig zu Stillstand. Der zuständige Notar darf nicht selbst entscheiden, welche Erbantrittserklärung gelten soll, sondern muss zunächst versuchen, eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Gelingt das nicht, muss das Gericht eingeschaltet werden. Für die Erben ist das mit einer längeren Verfahrensdauer, mehr Unsicherheit und zusätzlichen Kosten verbunden.

Besonders belastend sind solche Situationen, wenn der Nachlass aus Vermögensgegenständen besteht, die dringend verwaltet oder genutzt werden müssen, etwa eine Wohnung, ein Unternehmen oder Bankguthaben. Solange unklar ist, wem diese Vermögenswerte zustehen, können wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden. In derartigen Fällen ist die Bestellung eines Verlassenschaftskurators erforderlich, womit weitere Kosten einhergehen.

Einigung versus Erbrechtsstreit

Treffen im Verlassenschaftsverfahren widerstreitende Erbantrittserklärungen aufeinander, muss der Gerichtskommissär zunächst versuchen, eine Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Dies ist etwa in Form eines Vergleichs möglich, mit welchem geregelt wird, wer in welchem Umfang als Erbe zum Zug kommt und welche Ausgleichszahlungen allenfalls zu leisten sind.

Gelingt keine solche Einigung zwischen den Beteiligten, muss der Erbrechtsstreit vor Gericht weitergeführt werden. Im gerichtlichen Verfahren hat der Richter darüber zu entscheiden, welche der Parteien das beste Erbrecht hat. Im Rahmen des gerichtlichen Erbrechtsstreits sind deshalb auch die relevanten Vorfragen wie zB die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung zu klären.

Fazit

Die Problematik widerstreitender Erbantrittserklärungen verdeutlicht, dass die Feststellung des Erbrechts im Verlassenschaftsverfahren nicht immer eindeutig und einfach ist. Treffen mehrere Erklärungen aufeinander, die nicht gleichzeitig richtig sein können, bleibt zunächst offen, wer tatsächlich Erbe ist, und der Nachlass kann nicht verteilt werden.

Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit, Verzögerungen des Verlassenschaftsverfahrens und kann, wenn keine Einigung erzielt wird, in einen kostenintensiven und nervenstrapazierenden gerichtlichen Erbrechtsstreit münden. Umso wichtiger ist es, durch klare und rechtssichere letztwillige Verfügungen und eine rechtzeitige Klärung offener Fragen dazu beizutragen, dass solche Konflikte im Verlassenschaftsverfahren gar nicht erst entstehen können.

 Erben ohne Streit – Der Standard