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Newsletter Datenschutzrecht Issue 1|2016

Welche Folgen hat das EuGH-Urteil zur Aufhebung des Safe-Harbor-Abkommens?

4. April 2016

Aufgrund der Ungültigerklärung des Safe-Harbor-Abkommens und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit ist die Datenübermittlung in die USA risikobehaftet sowie komplex geworden. Bis EU-US-Privacy-Shield gilt, sollten Unternehmen, die US-Dienste (zB Cloud-Dienste von Google, Microsoft oder Salesforce) nutzen, spezielle Übergangsverträge abschließen oder Regelungen treffen, um einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten. Solchen Unternehmen ist jedenfalls anzuraten, die konkrete Vorgehensweise mit einem Anwalt abzustimmen.

Mag. Monika Sturm
Mag. Isaura Stingl

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