Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit den vorvertraglichen Prüf- und Warnpflichten im Ausschreibungs- bzw Angebotsstadium, insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung.
Weiters wird darin erörtert, warum die vertragliche Übertragung von umfassenden vorvertraglichen Prüf- und Warnpflichten bei sonstigem Verlust von Mehrkosten- ansprüchen des AN auch gröblich benachteiligend sein kann, sodass derartige Ausschreibungsbedingungen unter Umständen sittenwidrig und somit nichtig sein können.