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Newsletter Immobilienrecht Issue 1|2020

Regierungsprogramm „Türkis-Grün“ – Ausblick im Bereich Wohnen

5. Februar 2020

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung ist dem Thema Wohnen ein eigenes Teilgebiet im Kapitel Justiz & Konsumentenschutz gewidmet.

Vor allem im Bereich Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau ist die grüne Handschrift der Bundesregierung zu erkennen. Der Fokus liegt insbesondere darauf, durch die Förderung der Nachverdichtung und der Überbauung, die schon ohnehin selten vorzufindenden Grünflächen in den Städten zu erhalten und vor Verbauung zu schützen. Auch die geplante Vergabe von Wohnbaufördermitteln ausschließlich unter der Voraussetzung einer umweltschonenden Bauweise, manifestiert den Gedanken des Klimaschutzes.

Neben ua der geplanten Förderung der Eigentumsbildung, der Schaffung von leistbarem Wohnraum und der Bekämpfung von Leerstand & Mindernutzung, sticht vor allem das Bestellerprinzip hinsichtlich der Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen ins Auge. Eine Umsetzung des Bestellerprinzips würde eine Abkehr der bisher möglichen, beidseitigen Verpflichtung, sowohl des Mieters als auch des Vermieters, zur Zahlung einer Provision bedeuten. Provision solle dann nur mehr derjenige zahlen, der dem Makler den Auftrag zum Tätigwerden gegeben hat.

Auch das Baurecht nach dem Baurechtsgesetz soll gestärkt werden. Das Instrument des Baurechts soll attraktiver gestaltet werden, heißt es wortwörtlich. Was damit gemeint sein kann, ist jedoch noch unklar. Unternehmen, die dem Bund mehrheitlich gehören, wie ÖBB, BIG udgl. werden angeleitet, bei Grundstücksverwertungen von Bauland geförderten Wohnbau besonders zu berücksichtigen. Grundsätzlich soll angestrebt werden, den Grundstücksbestand in der öffentlichen Hand zu behalten und an Dritte hauptsächlich per Baurecht zu vergeben.

Eine Novellierung des Mietrechts wird ebenso angekündigt. Inhaltlich bleibt das Regierungsprogramm jedoch auch in diesem Punkt sehr vage.

Ob sich die Ziele von Türkis-Grün in der aktuellen Legislaturperiode bis 2024 realisieren, bleibt also mit Spannung abzuwarten.

Mag. Gabriel Eder / Mag. Anna Schimmer

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