I. Ausgangslage
II. Privacy Shield
III. Kritik am geplanten Abkommen
IV. Alternativen zu Privacy Shield
V. Fazit
Privacy Shield entspricht derzeit nicht den im Fall Schrems vom EuGH festgelegten Datenschutz-Standards. Das geplante Abkommen könnte daher wiederum europarechtswidrig sein und nur eine Übergangslösung bieten. Daher empfiehlt es sich Datentransfers in die USA insbesondere auf Grundlage von Standardvertragsklauseln vorzunehmen.
Mag. Monika Sturm
Mag. Isaura Stingl