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Newsletter Privatstiftungen Issue 2|2018

Neue Meldepflichten für Stiftungen

23. Januar 2018

In Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie hat der österreichische Gesetzgeber mit dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG) ein neues, zentrales Register zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern eingerichtet. Ziel dieser Regelungen ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch mehr Transparenz bei komplexen Gesellschaftsstrukturen. Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des WiEReG, insbesondere im Hinblick auf Privatstiftungen und Stiftungen nach dem BStFG 2015 geben.


  1. Erfasste Rechtsträger
  2. Ausnahmen von der Meldepflicht
  3. Wirtschaftliche Eigentümer
  4. Mitteilungspflichtige Angaben
  5. Sorgfaltspflichten iZm den Meldepflichten
  6. Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
  7. Einsicht in das Register
  8. Fazit

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DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP

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