Gemeinsame Obsorge bedeutet, dass die Eltern auch nach der Trennung ihre Verantwortung (Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung) gegenüber dem Kind wie bei aufrechter Lebensgemeinschaft weiter wahrnehmen.
Gemeinsame Obsorge bedeutet, dass die Eltern auch nach der Trennung ihre Verantwortung (Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung) gegenüber dem Kind wie bei aufrechter Lebensgemeinschaft weiter wahrnehmen.