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Müller, Katharina: Vertragsänderung per Handschlag?
Österreichische Bauzeitung 11/2010

05.03.2010
Häufig findet sich in einem Vertrag die Klausel, dass sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und auch das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit nur schriftlich erfolgen kann.