Der gesetzlich definierte Begriff der Pflegeeltern umfasst auch die „Stiefelternteile“, also etwa Lebensgefährten der Mutter oder des Vaters eines Kindes.
Müller, Katharina: Über die Rechte von Stief- und Pflegeeltern
Übersicht
Der gesetzlich definierte Begriff der Pflegeeltern umfasst auch die „Stiefelternteile“, also etwa Lebensgefährten der Mutter oder des Vaters eines Kindes.