Neben dem für Auftragnehmer (“AN”) äußerst problematischen Teil 7 der ÖNorm B 2110:2008, der die Geltendmachung von Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsabweichungen grundlegend ändert, finden sich noch andere aus Auftragnehmersicht kritisch zu hinterfragende Punkte.
Müller, Katharina/Sommerauer, Gerd: ÖNorm B 2110 – Teil 2 -Auftragnehmer Konsequenzen
Österreichische Bauzeitung 26|27/2008
27. Juni 2008
Übersicht