Neben dem für Auftragnehmer („AN“) äußerst problematischen Teil 7 der ÖNorm B 2110:2008, der die Geltendmachung von Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsabweichungen grundlegend ändert, finden sich noch andere aus Auftragnehmersicht kritisch zu hinterfragende Punkte.
Müller, Katharina/Sommerauer, Gerd: ÖNorm B 2110 – Teil 2 -Auftragnehmer Konsequenzen
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