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Müller, Katharina: Rechte nach dem Tod des Lebensgefährten?

Im Gegensatz zur Ehe ist die Lebensgemeinschaft nicht umfassend gesetzlich geregelt. Die Lebensgefährtin hat keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch, kein gesetzliches Erbrecht nach dem Partner und kein Wohnrecht an der gemeinsam bewohnten Wohnung, die im Alleineigentum des Partners steht.

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