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Müller, Katharina: ÖNorm-Verfristung kann sittenwidrig sein

Laut Punkt 8.4.2 der ÖNorm B 2110 (früher 5.30.2) schließt die Annahme der Schlusszahlung aufgrund einer Schlussrechnung nachträgliche Forderungen für vertragsgemäß erbrachten Leistungen aus, wenn nicht ein Vorbehalt in der Rechnung enthalten ist oder binnen drei Monaten nach Erhalt der Zahlung schriftlich erhoben wird.

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