Die Auflösung einer Ehe gegen den Willen eines Partners ist grundsätzlich nur bei Vorliegen eines Scheidungsgrunds möglich, sofern dieser eine Zerrüttung der Ehe bewirkt hat.
Die Auflösung einer Ehe gegen den Willen eines Partners ist grundsätzlich nur bei Vorliegen eines Scheidungsgrunds möglich, sofern dieser eine Zerrüttung der Ehe bewirkt hat.