Bei öffentlichen Vergabeverfahren gilt, dass Aufträge zu angemessenen Preisen vergeben werden müssen. Wann ist aber ein angebotener Preis noch ein angemessener Preis im Sinne des Vergaberechts, und wann liegt Unterpreisigkeit (Spekulationspreis) vor, die das Ausscheiden des Angebots zur Folge hat?
Müller, Katharina/Kall, Bernhard: Unterpreisigkeit als Ausscheidungsgrund?
Österreichische Bauzeitung 42/2008
17. Oktober 2008
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