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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 4|2018

Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers: So unterstützen wir Sie beim Erfüllen dieser neuen gesetzlichen Verpflichtung

4. April 2018

Seit Jahresanfang verpflichtet das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz („WiEReG“) inländische Gesellschaften, Stiftungen und sonstige juristische Personen dazu, ihren wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und zu melden. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, sodass eine Vielzahl österreichischer Gesellschaften betroffen ist (zu den Ausnahmen, etwa für GmbHs, an denen nur natürliche Personen beteiligt sind, siehe im Detail § 6 WiEReG). Die erstmalige Meldung hat bis 1. Juni 2018 zu erfolgen.

Schon das Ermitteln des wirtschaftlichen Eigentümers kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten (siehe die komplexe Definition in § 2 WiEReG). Es sind zudem auch „angemessene Maßnahmen“ zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer vorgesehen und es ist auf eine entsprechende Dokumentation zu achten.

Kopfzerbrechen bereitet unserer Wahrnehmung nach vor allem in großen Konzernen auch die faktische Abwicklung der Meldungen für sämtliche Konzerngesellschaften. Eine „Sammelmeldung“ für alle inländischen Konzerngesellschaften ist nicht möglich. Vielmehr hat jeder einzelne Rechtsträger die Meldung prinzipiell selbst zu erstatten, und zwar elektronisch über das Unternehmensservice-Portal („USP“) an die Bundesanstalt Statistik Austria. Nun hat bei weitem nicht jede Gesellschaft überhaupt einen solchen Zugang. Und schon gar nicht wird die in einem Konzern für die Meldung verantwortliche Person (etwa der Leiter der Rechtsabteilung) über die erforderlichen Administratoren-Rechte zur Vornahme der Meldung verfügen. Für die – oft zahlreichen – meldepflichtigen Gesellschaften innerhalb eines Konzerns überhaupt einmal die „faktische Meldebereitschaft“ herzustellen, ist daher schwer bewältigbar. Ein möglicher Ausweg ist, die Meldungen über einen Rechtsanwalt als Parteienvertreter vornehmen zu lassen.

Unser Beratungsspektrum zum WiEReG umfasst natürlich die gesamte Palette erforderlicher rechtlicher Beratung (etwa Unterstützung beim Evaluieren und Identifizieren des wirtschaftlichen Eigentümers, Vorbereiten der Meldungen und Abstimmen mit dem Mandanten, Durchführen der Meldungen für sämtliche Konzerngesellschaften als Parteienvertreter). Wem es nur um die praktische Abwicklung geht, dem bieten wir jedoch auch einen kostengünstigen Abwicklungsservice: Wir übermitteln eine Vorlage für die Meldungen (Word Dokument), der Mandant füllt die Vorlage für jede österreichische Konzerngesellschaft selbst aus und wir beschränken uns darauf, die Daten anhand der erhaltenen „Meldezettel“ im Portal jeweils entsprechend einzugeben und elektronisch an das USP zu übermitteln (keine Kontrolle der Angaben und keine inhaltliche Nachprüfung durch uns). Für diesen Abwicklungsservice verrechnen wir pauschal EUR 180 pro Gesellschaft (exklusive USt).

Sollten Sie zum WiEReG Unterstützung brauchen, stehen wir jederzeit gern zur Verfügung. Die Meldevorlage können Sie einfach per E-Mail an g.wilfling@mplaw.at anfordern.

MAG. GERNOT WILFLING

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