Bei Vorliegen von kumulativer Kausalität haften alle Schädiger solidarisch. Demnach kann jeder Schädiger für den gesamten Aufwand in Anspruch genommen werden. Der in Anspruch genommene Schädiger kann in weiterer Folge bei den anderen Solidarschuldnern Regress nehmen. Wenn sich der Verschuldensanteil der anderen Solidarschuldner am Gesamtschaden nicht exakt beziffern lässt, haften alle Solidarschuldner nach Köpfen für den Schaden.
Kall, Bernhard: Einer für alle, alle für einen – Solidarhaftung am Bau
Österreichische Bauzeitung 15/2013
23. August 2013
Übersicht