Mit der Novelle hat der Gesetzgeber die bisher herrschende Rechtspraxis kodifiziert und damit Rechtssicherheit geschaffen. Die für die (Bau-)Praxis relevanteste Änderung ist, dass ein Arge-Gesellschafter die übrigen Arge-Gesellschafter Dritten gegenüber verpflichten kann. Es heißt daher umso mehr: Prüfe, an wen du dich bindest!
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