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Kall, Bernhard: „Baustopp“ – Recht oder Risiko des Auftragnehmers?

Österreichische Bauzeitung 11/2019

7. Juni 2019

Ist die Situation auf der Baustelle erst einmal „eskaliert“, neigt so mancher Bauunternehmer dazu, die Arbeiten einzustellen, damit sich wenigstens sein finanzieller Schaden in Grenzen hält. Aber dürfen die Bauarbeiten ohne weiteres gestoppt werden, wenn der Auftraggeber zum Beispiel fällige Rechnungen nicht bezahlt?


Die Möglichkeiten des AN, in einer schwierigen Situation die Bau­arbeiten zu stoppen, sind beschränkt. Bei einer unüberlegten Entscheidung läuft der AN Gefahr, dass er selbst schadenersatzpflichtig wird oder einen Rücktrittsgrund verwirklicht. Echte Abhilfe kann nur die Vereinbarung eines Rechts zur Leistungseinstellung schaffen, was in der Praxis selten der Fall ist. Vielmehr sieht die ÖNorm B 2110 in Punkt 5.9.1 vor, dass Streitfälle über die Leistungserbringung die Vertragspartner nicht berechtigen, die ihnen obliegenden Leistungen einzustellen.

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