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Gietler, Roman: Wohnungsinhaberhaftung – Schadensdeckung durch Haushaltsversicherung?

Österreichische Bauzeitung 24/2020

15. Dezember 2020

Wohnungsinhaber haften für Schäden durch Sachen, die aus der Wohnung gefallen, gegossen oder geworfen wurden. Ist die Versicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung zur Deckung von Wasserschäden eines anderen Mieters infolge von Bauarbeiten verpflichtet?


Die Haushaltsversicherung umfasst in aller Regel auch immer eine Haftpflichtversicherung. Versicherte Risiken sind dabei Gefahren des täglichen Lebens. Wird der Wohnungsinhaber zum Ersatz des Schadens im Rahmen der Haftung nach § 1318 ABGB verpflichtet, so tritt nach Ansicht des OGH der Versicherungsfall ein. Wurde der Schaden vom ausführenden Bauunternehmen sorgfaltswidrig verursacht, besteht allenfalls eine Regressmöglichkeit der Versicherung am schadensverursachenden Bauunternehmen.

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