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Gaar, Christoph: Haftung des Baustellenkoordinators

Österreichische Bauzeitung 06/2022

1. April 2022

Auf Baustellen kommt es leider immer wieder zu Arbeitsunfällen. In der Praxis stellt sich dann regelmäßig die Frage, wer und ob der Baustellenkoordinator dafür haftet.


Die Bestimmungen des BauKG behandeln Gefahren, die durch das Zusammenwirken von Unternehmen auf einer Baustelle entstehen. Kommt es jedoch zu einem Unfall, ohne dass Unternehmen zusammenwirken, kommt eine Haftung des Baustellenkoordinators nicht zwangsläufig in Betracht. Neben der Bestellung eines Baustellenkoordinators und dessen sorgfältiger Arbeit müssen daher vor allem die Unternehmen selbst in ihrem eigenen Wirkungsbereich für die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer sorgen.

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