Gaar, Christoph: Haftet auch das Bauunternehmen?
Die unter Punkt 1 dargestellten Neuerungen des europäischen Prospektrechts sind für uns in der Transaktionspraxis längst angekommen. In den vergangenen Monaten konnten wir die neuen Vorgaben des Listing Act bereits bei mehreren unterschiedlichen Kapitalmarkttransaktionen anwenden – von Kapitalerhöhungen und Unternehmensanleihen bis hin zu einem Börsengang. Insbesondere der neue EU-Wachstumsemissionsprospekt hat sich dabei bereits als interessantes Instrument für die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung von KMU und Wachstumsunternehmen erwiesen.
Für unsere langjährige Stammmandantin EPH Group AG haben wir im Zuge einer Kapitalerhöhung den ersten von der FMA gebilligten EU-Wachstumsemissionsprospekt erstellt. Damit konnte das durch den Listing Act neu geschaffene Prospektformat bereits kurz nach seiner Einführung für eine Eigenkapitaltransaktion praktisch eingesetzt werden. Auch im Bereich der Fremdkapitalfinanzierung findet das neue Format bereits Anwendung: Für ein anderes österreichisches KMU haben wir die Emission einer Unternehmensanleihe unter Verwendung eines EU-Wachstumsemissionsprospekts begleitet. Aktuell arbeiten wir an einer weiteren geplanten Emission, nämlich an einer besicherten Unternehmensanleihe auf Grundlage eines EU-Wachstumsemissionsprospekts; die Prospekterstellung befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium, bei dem der Billigungsprozess bei der CSSF bereits angestoßen wurde.
Ein Höhepunkt unseres ersten Halbjahres 2026 war die Begleitung des erfolgreichen Börsengangs der Grazer Emerald Horizon AG, deren Aktien seit 26.6.2026 im Amtlichen Handel der Wiener Börse notieren. Auch im Rahmen dieses Direct Listings kam bei der Prospekterstellung bereits die durch den Listing Act eingeführte standardisierte Prospektaufmachung, dieses Mal jedoch nicht in der Form des kurzen Wachstumsemissionsprospekts, sondern im Standard-Format, zur Anwendung. Ein großer Vorteil, den wir für unsere Mandantin gegenüber der Behörde hier erreichen konnten, war, dass die Verkürzung des für Aktienprospekte erforderlichen historischen Finanzinformationszeitraums von drei auf zwei Geschäftsjahre bereits in Anspruch genommen werden konnte. Unsere Beratung umfasste dabei nicht nur das eigentliche Prospekt- und Billigungsverfahren, sondern die Vorbereitung des Börsengangs, unter anderem Fragen der Corporate Governance, Kapitalstruktur, Aktionärsvereinbarungen und Mitarbeiterbeteiligung.
Besonders spannend war bei den ersten Transaktionen, dass die detaillierten Level-2-Vorgaben des neuen Prospektregimes in der finalen Fassung noch nicht verfügbar waren. Die Billigungsverfahren erfolgten daher auf Grundlage der bereits unmittelbar anwendbaren Vorgaben und Anhänge der ProspektVO sowie unter ergänzender Heranziehung der zu diesen Zeitpunkten veröffentlichten Entwürfe der Schemata.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die neuen Prospektformate in der Praxis tatsächlich helfen können, Kapitalmarkttransaktionen einfacher und effizienter umzusetzen. Der EU-Wachstumsemissionsprospekt bietet für KMU eine Möglichkeit, Eigen- oder Fremdkapital über den Kapitalmarkt aufzunehmen, ohne dafür den Aufwand eines klassischen Vollprospekts tragen zu müssen. Die neue einheitliche Gliederung kann Vorteile bringen: Prospekte werden leichter vergleichbar und Anleger:innen sowie Transaktionsberater können sich schneller orientieren. Für „kapitalmarkt-erprobte“ Emittent:innen bedeutet das zunächst sicher einen Umstellungsaufwand, zumal die bislang gewohnte Gestaltungsflexibilität wegfällt und Prospektprojekte, die bislang nach eingespielten Strukturen erstellt und aktualisiert wurden, müssen an die neuen Schemata angepasst werden. Gerade in der Anfangsphase hat sich gezeigt, dass eine enge Abstimmung mit den Behörden wichtig ist, um offene Auslegungsfragen frühzeitig zu klären und den Billigungsprozess möglichst reibungslos zu gestalten.
Gernot Wilfling / Jürgen Albrecher (geb. Scheuchelbauer)
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