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Gaar, Christoph: Begrenzung von Pönalen

Österreichische Bauzeitung 20/2020

16. Oktober 2020

Gemäß § 1336 Abs 3 S 1 ABGB kann zusätzlich zu einer Vertragsstrafe ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich jedoch um dispositives Recht.


Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, kann der Gläubiger einen die Pönale übersteigenden Schaden geltend machen. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein übersteigender Schaden zu ersetzen ist, hängt dann von der Auslegung der zugrunde liegenden Vertragsbestimmung im Einzelfall ab. Im konkreten Fall wurde der zu ersetzende Schaden mit fünf Prozent der Auftragssumme begrenzt. Es ist sohin ratsam allfällige Pönalabsprachen stets genau zu besprechen um allfällige Streitigkeiten vorab aus dem Weg zu räumen. Zusätzlich ist wichtig, Pönaleregelungen der unterschiedlichen Verträge aufeinander abzustimmen.

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